Allgemeine Verkaufsbedingungen
Dies ist eine Übersetzung, die nur der Verständlichkeit dient. Bei Abweichungen ist ausschließlich die französische Fassung rechtsverbindlich.
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB-Verkauf“) gelten für jedes Abonnement der Plattform SYNAPTIIK, herausgegeben von Franck FROMONT, Einzelunternehmer (Entrepreneur Individuel), der unter dem Handelsnamen SYNAPTIIK tätig ist. Zusammen mit den AGB-Nutzung, der Datenschutzerklärung und dem DPA bilden sie den gesamten Vertragsrahmen.
Artikel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich
Die vorliegenden AGB-Verkauf legen die finanziellen und vertraglichen Bedingungen fest, die für das Abonnement und die Nutzung der kostenpflichtigen Dienste der Plattform SYNAPTIIK gelten.
Jedes Abonnement, unabhängig von seiner Form (Online-Selbstbedienung oder innerhalb von SYNAPTIIK elektronisch unterzeichnetes Angebot für das Angebot Agence Scale), setzt die vollständige und uneingeschränkte Annahme der vorliegenden AGB-Verkauf voraus.
Die Dienste sind Fachleuten vorbehalten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit handeln (B2B). Ein Registrierungsnachweis (französische SIRET/SIREN-Nummer, innergemeinschaftliche USt-IdNr. für EU-Einheiten außerhalb Frankreichs, lokales Äquivalent für internationale Abonnements) kann verlangt werden.
Artikel 2 — Angebote, Preise und Währungen
SYNAPTIIK bietet drei monatliche oder jährliche Pläne an (Preise netto):
| Plan | Zielgruppe | Monatlich | Jährlich (−16,67 %) |
|---|---|---|---|
| Solo | Selbstständige — 1 Platz, 250 GB, 1.000 Leeza-Credits | 149 € netto / Monat | 1.490 € netto / Jahr |
| Studio | Studio 2 + 1 Plätze (60 € netto/zusätzl. Platz), 500 GB, 2.000 Credits, Multi-Platz-Zusammenarbeit | 249 € netto / Monat | 2.490 € netto / Jahr |
| Agence | Agentur 8 + 12 Plätze (60 € netto/zusätzl. Platz), 3 TB, 10.000 Credits, Multi-Brand 2, White-Label full, SSO | 599 € netto / Monat | 5.990 € netto / Jahr |
| Agence Scale | ≥ 20 Plätze, dedizierter Vertriebssupport (Angebot) | ab 1.499 € netto / Monat | auf Anfrage |
Die detaillierte Liste der Funktionen, Kontingente und Zusatzoptionen je Plan wird auf der Seite /pricing veröffentlicht und ist integraler Bestandteil der vorliegenden AGB-Verkauf.
Kernwährungen: EUR (Referenz), USD, GBP, CAD, AUD. Die Umrechnung erfolgt täglich zu dem von Stripe veröffentlichten Kurs, je nach der vom Kunden gewählten Abrechnungswährung.
Mehrwertsteuer: Die anwendbare Mehrwertsteuer entspricht der des Landes der Registrierung (B2B-Regel). Die innergemeinschaftliche USt-IdNr. des EU-Kunden (außerhalb Frankreichs) wird über VIES überprüft, um den Mechanismus der Steuerschuldumkehr anzuwenden.
Artikel 3 — Zusatzoptionen, Leeza-Credits und Überschreitungen
Zusatzoptionen werden à la carte angeboten (zusätzlicher Speicherplatz, Leeza-Credits Stufe 2, zusätzliche Arbeitsplätze, Dokumentenübersetzungspakete, Marketplace-Zertifizierungen). Die Preise werden auf /pricing veröffentlicht.
Die Leeza-Credits (Stufe 2 mit anonymisiertem Opt-in-Lernen) werden pro Anfrage einzeln verbraucht. Im Plan enthaltene Credits können nicht von einem Monat auf den anderen übertragen werden. Als Zusatzoption erworbene Credits sind ab ihrer Abrechnung 12 Monate gültig.
Bei Überschreitung der enthaltenen Kontingente (Speicherplatz, Plätze, Credits) wird eine Warnung bei 80 % und dann bei 100 % ausgelöst. Darüber hinaus kann die Fortsetzung des Dienstes nach vorheriger Benachrichtigung des Nutzers zu einer automatischen Abrechnung von Zusatzoptionen zum geltenden Tarif führen.
Artikel 4 — Preis der Synaptiik-Dienste und Servicegebühren
4.1 Art der Vergütung von SYNAPTIIK
SYNAPTIIK berechnet ausschließlich die Dienste, die es im eigenen Namen erbringt, insbesondere Plattformabonnements, zusätzliche Credits oder Funktionen, Infrastruktur-, Vermittlungs-, Orchestrierungs-, Verwaltungs-, gesteuerte Produktions-, Tracking- und digitale Lieferdienste sowie allgemeiner die im abgeschlossenen Angebot oder in der vor der Bestellung präsentierten Zusammenfassung ausdrücklich beschriebenen Dienste.
Diese Vergütungen stellen eigene Forderungen von SYNAPTIIK dar, die sich von dem zwischen den Nutzern der Plattform abgewickelten Verkauf von Waren oder Dienstleistungen unterscheiden.
SYNAPTIIK handelt allein durch die Erbringung dieser Dienste weder als Verkäufer der von den professionellen Nutzern angebotenen Waren oder Leistungen, noch als Kommissionär, der im eigenen Namen für deren Rechnung handelt.
4.2 Formen der Servicegebühren
Je nach Angebot, Ablauf oder genutztem Dienst kann die Vergütung von SYNAPTIIK folgende Form annehmen:
- ein wiederkehrendes Abonnement;
- ein fester Preis;
- eine Zusatzoption oder eine kostenpflichtige Option;
- eine Anzahl verbrauchter Credits;
- Servicegebühren pro Vorgang;
- Vermittlungs- oder Intermediationsgebühren;
- ein Betrag, der proportional zum Wert des betreffenden Vorgangs berechnet wird.
Die Tatsache, dass eine Servicegebühr als Prozentsatz des Betrags einer Bestellung oder einer Leistung berechnet wird, ändert weder die Identität des Verkäufers oder des Hauptleistungserbringers noch die Art der von SYNAPTIIK berechneten Leistung.
Der Satz, die Bemessungsgrundlage, der voraussichtliche Betrag oder die Berechnungsmodalitäten der Gebühren werden dem Schuldner vor seiner Verpflichtung mitgeteilt.
4.3 Schuldner der Servicegebühren
Schuldner der Servicegebühren ist die im Angebot, im Bestellablauf, im Vertrag oder in den geltenden besonderen Bedingungen ausdrücklich bezeichnete Person.
Vergüten die Gebühren einen einem Fachmann erbrachten Dienst, insbesondere einen Shop-, Vermittlungs-, Orchestrierungs-, gesteuerten Produktions- oder Transaktionsverwaltungsdienst, werden sie diesem Fachmann in Rechnung gestellt.
Sie stellen keinen Teil des von SYNAPTIIK für Rechnung des Kunden, des Verkäufers, des Leistungserbringers oder eines anderen Begünstigten eingezogenen Preises dar.
Keine Gebühr darf einem Nutzer ohne vorherige Information über deren Grundsatz und Berechnungsmodalitäten auferlegt werden.
4.4 Trennung zwischen dem Hauptpreis und den Gebühren von SYNAPTIIK
Der Preis der von einem Fachmann an seinen Kunden verkauften Ware oder Leistung stellt eine eigene Forderung dieses Fachmanns dar.
Die SYNAPTIIK geschuldeten Gebühren stellen eine gesonderte Forderung dar, die den eigenen Diensten der Plattform entspricht.
Die Rechnung des Fachmanns an seinen Kunden und die von SYNAPTIIK für seine Dienste ausgestellte Rechnung sind rechtlich und buchhalterisch getrennt, auch wenn die Beträge im Rahmen desselben technischen Zahlungsvorgangs beglichen werden.
Die Bestell- oder Zahlungszusammenfassung gibt an, wenn mehrere Beträge gleichzeitig dargestellt werden:
- die Identität des Verkäufers oder Leistungserbringers, der Gläubiger des Hauptpreises ist;
- die Art und den Betrag des Hauptpreises;
- die Art und den Betrag der Servicegebühren von SYNAPTIIK;
- die Identität des Schuldners jedes Betrags;
- die Identität des mit dem Vorgang betrauten Zahlungsdienstleisters.
4.5 Zahlungsabwicklung
Zahlungen, die Fachleuten, Verkäufern, Leistungserbringern oder anderen Begünstigten geschuldet werden, werden von einem zugelassenen Zahlungsdienstleister gemäß dem anwendbaren Kanal abgewickelt.
SYNAPTIIK nimmt keine einem Dritten gehörenden Gelder auf seinem Geschäftsbankkonto entgegen, hält sie nicht und leitet sie nicht weiter.
Wenn ein Zahlungsdienstleister die gleichzeitige Zahlung des Hauptpreises und der Servicegebühren von SYNAPTIIK ermöglicht, führt er die Aufteilung der Beträge gemäß seinen eigenen Bedingungen und der geltenden Vertragsregelung durch.
SYNAPTIIK für seine eigenen Dienste geschuldete Beträge können direkt vom Zahlungsdienstleister eingezogen und SYNAPTIIK zur Begleichung seiner gesonderten Forderung ausgezahlt werden.
Diese technische Organisation hat nicht zur Folge, dass SYNAPTIIK zum Verkäufer der Hauptware oder -leistung oder zum Gläubiger der dem Fachmann zustehenden Beträge wird.
4.6 Abzugsshop und fotografische Produkte
Abzüge und fotografische Produkte, die in einem mittels SYNAPTIIK erstellten Shop angeboten werden, werden von dem diesen Shop betreibenden Fachmann verkauft, dessen Identität dem Kunden vor jeder Bestellung mitgeteilt wird.
SYNAPTIIK erbringt dem Fachmann einen gesonderten Dienst, der insbesondere die Shop-Infrastruktur, die Katalogverwaltung, den Bestellablauf, die Übermittlung von Dateien und Anweisungen, die Orchestrierung der Herstellung, das Produktions-Tracking, die Logistik, den Support und die Reporting-Tools umfassen kann.
Die entsprechenden Gebühren werden dem Fachmann gemäß dem geltenden Tarif in Rechnung gestellt. Sie stellen nicht den Verkaufspreis des Abzugs an den Endkunden dar.
4.7 Vermittlungsdienste und Mission Flash
Wenn SYNAPTIIK tatsächlich eine Vermittlung zwischen einem Auftraggeber und einem Fachmann durchführt, können Vermittlungs-Servicegebühren unter den vor der Annahme der Vermittlung mitgeteilten Bedingungen anfallen.
Diese Gebühren vergüten insbesondere die Präsentation der Gelegenheit, den Zugang zum gesicherten Ablauf, die Vertragswerkzeuge, die Transaktionsinfrastruktur, die Tracking-Vorrichtungen und die damit verbundenen Dienste.
Das auslösende Ereignis, der Schuldner, der Betrag, die Bemessungsgrundlage, die Fälligkeitsbedingungen und gegebenenfalls die Rückerstattungsbedingungen dieser Gebühren werden in den für den Dienst geltenden besonderen Bedingungen präzisiert.
Diese Gebühren verleihen SYNAPTIIK nicht die Eigenschaft einer Partei des zwischen dem Auftraggeber und dem Fachmann geschlossenen Leistungsvertrags.
4.8 Stornierung und Rückerstattung der Servicegebühren
Die Rückerstattungsbedingungen hängen von der Art des tatsächlich erbrachten Dienstes ab.
Wurde ein Vermittlungs-, Ablauferöffnungs-, Bearbeitungs- oder Orchestrierungsdienst vollständig ausgeführt, bevor die Hauptleistung storniert wurde, können die diesem Dienst entsprechenden Gebühren SYNAPTIIK verbleiben, sofern diese Regel dem Schuldner vor seiner Verpflichtung zur Kenntnis gebracht wurde.
Gebühren dürfen jedoch nicht für eine nicht erbrachte Leistung von SYNAPTIIK einbehalten werden, außer bei einer abweichenden geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmung.
Die Regeln zu Stornierungen, Rückerstattungen und Streitigkeiten sind in den besonderen Bedingungen des betreffenden Dienstes enthalten.
4.9 Steuern und Rechnungsstellung
Sofern nicht anders angegeben, werden Preise und Gebühren je nach Status des Kunden und den geltenden Steuervorschriften netto oder inklusive aller Steuern angegeben.
SYNAPTIIK stellt eine Rechnung für seine eigenen Dienste und die Beträge aus, für die es Gläubiger ist.
Erstellt SYNAPTIIK materiell eine Rechnung im Namen und für Rechnung eines Fachmanns, erfolgt dies im Rahmen eines gesonderten Rechnungsstellungsmandats und macht SYNAPTIIK nicht zum Verkäufer, Leistungserbringer oder Gläubiger des in Rechnung gestellten Vorgangs.
Artikel 5 — Bestellung, Rechnungsstellung und Zahlung
Die Bestellung gilt als abgeschlossen mit der Validierung der Online-Zahlung (oder der elektronischen Unterzeichnung des Angebots für die Pläne Agence Scale) und der Annahme der AGB-Verkauf per Clickwrap.
Die Zahlung erfolgt per Bankkarte, SEPA-Lastschrift, Überweisung (ausschließlich Agence Scale) oder Apple Pay / Google Pay über die Zahlungslösung Stripe Payments Europe, Ltd (Dublin, Irland). SYNAPTIIK speichert keine Bankkartendaten.
Rechnungen werden automatisch bei jeder Fälligkeit (monatlich oder jährlich) ausgestellt und sind im Kundenbereich zugänglich. Eine fehlgeschlagene Zahlung löst einen automatischen erneuten Versuch aus (Stripe Smart Retries) und danach, nach 7 Tagen, eine Aussetzung des Dienstes. Nach 30 Tagen kann die Kündigung von Rechts wegen ausgesprochen werden.
Jährliche Pläne werden bei Abschluss und bei jeder stillschweigenden Verlängerung in einer einzigen Zahlung abgerechnet. Bei Kündigung während einer jährlichen Bindung wird kein anteiliger Betrag erstattet (außer im Falle einer kaufmännischen Rückerstattung).
Die von SYNAPTIIK im Rahmen dieses Artikels durchgeführte Rechnungsstellung und der Einzug betreffen ausschließlich seine eigenen Dienste (Abonnements, Zusatzoptionen, Leeza-Credits). Einem Dritten geschuldete Beträge (Vergütung eines Fachmanns, Mission Flash, Marketplace, Abzugsshop, Vermietung zwischen Fachleuten) werden gemäß der in Artikel 4 beschriebenen Architektur behandelt: SYNAPTIIK ist weder deren Gläubiger noch deren Einzugsstelle.
Artikel 6 — Kaufmännische Rückerstattungspolitik
Außerhalb geltender gesetzlicher Fälle richtet SYNAPTIIK eine je nach Plan angepasste kaufmännische Rückerstattungspolitik ein:
- Plan Solo: vollständige Rückerstattung auf Antrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach der ersten Zahlung bei monatlicher Abrechnung (30 Tage bei jährlicher Abrechnung), ohne andere Bedingung als eine angemessene Nutzung (außer bei offensichtlichem Betrug).
- Plan Studio: vollständige Rückerstattung auf Antrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach der ersten Zahlung bei monatlicher Abrechnung (30 Tage bei jährlicher Abrechnung).
- Plan Prestataire: vollständige Rückerstattung auf Antrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach der ersten Zahlung, im Selbstbedienungsverfahren (auf einmal pro Konto begrenzt).
- Pläne Agence und Agence Scale: keine Rückerstattung nach Abschluss. Diese Pläne setzen eine vorherige kommerzielle Demonstration und, für Scale, eine vertraglich vereinbarte 30-tägige Pilotphase voraus.
Anträge sind an billing@synaptiik.fr zu richten. Die Rückerstattung erfolgt auf das ursprüngliche Zahlungsmittel innerhalb von höchstens 14 Werktagen.
Bei Zusatzoptionen (verbrauchte Leeza-Credits, unterzeichnete Zertifizierungen, aktivierter zusätzlicher Speicherplatz) kann nur das nicht verbrauchte Volumen erstattet werden.
Ausdrücklicher Verzicht auf das B2B-Widerrufsrecht: Der sofortige Zugang zur Plattform stellt einen ausdrücklichen und informierten Verzicht auf ein eventuelles 14-tägiges Widerrufsrecht dar (Artikel L. 221-28 13° des französischen Verbrauchergesetzbuchs). Siehe Artikel 12 der AGB-Nutzung.
Artikel 7 — Laufzeit, Änderung und Kündigung
Das Abonnement wird für eine monatliche oder jährliche Laufzeit mit stillschweigender Verlängerung abgeschlossen. Die Kündigung kann jederzeit über den Kundenbereich erfolgen, wirksam zum Ende des laufenden Zeitraums.
Jede Änderung des Angebots (Upgrade, Downgrade) wird bei Upgrades sofort wirksam (mit anteiliger Aufwärtsberechnung) und bei Downgrades zum Ende des laufenden Zeitraums.
SYNAPTIIK behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes des Nutzers zu kündigen: Betrug, Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen, offensichtlich rechtswidrige Aktivität, missbräuchliche Nutzung der Ressourcen. Die Kündigung wird per E-Mail mit einer Frist von 7 Tagen mitgeteilt (außer bei nachgewiesenem Betrug: sofortige Kündigung).
Artikel 8 — White-Label und Marken Dritter
Die Pläne Studio und Agence umfassen eine Anpassung der Oberfläche (White-Label) nach unterschiedlichen Stufen: Stufe light für Studio (Logo, Farben, Handelsname); Stufe full für Agence (einschließlich Custom-CNAME-Domain, E-Mail-Subdomain und Ausblendung der Hinweise „SYNAPTIIK“).
Der Plan Agence erlaubt außerdem die Multi-Marken-Verwaltung (bis zu 2 unterschiedliche Marken; 5 für Agence Scale). Jede Marke kann über eine eigene Custom-Domain verfügen, vorbehaltlich technischer Überprüfung (CNAME) und eines tatsächlichen Nutzungsrechts der Marke durch den Nutzer.
Der Nutzer stellt SYNAPTIIK von jeglichem Anspruch im Zusammenhang mit der Nutzung von Marken, Logos und Inhalten, die er über die Plattform verbreitet, frei.
Im Falle einer Kündigung werden die personalisierten Branding-Elemente 90 Kalendertage vor der endgültigen Löschung aufbewahrt, was eine Reaktivierung des Abonnements ohne Konfigurationsverlust ermöglicht.
Artikel 9 — Service-Level-Verpflichtung (SLA)
SYNAPTIIK verpflichtet sich, eine monatliche Verfügbarkeit der kritischen Funktionen (Authentifizierung, Projekt-Cockpit, Checkout, API) von mindestens 99,9 % aufrechtzuerhalten, ausgenommen geplante Wartungsfenster, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden.
Bei einer über 0,1 % gemessenen kumulierten Nichtverfügbarkeit in einem Kalendermonat (d. h. > 43 Minuten) wird auf der Rechnung des Folgemonats gemäß der folgenden Formel ein automatisches Guthaben angewendet:
Guthaben = (Ausfallminuten / Gesamtminuten_des_Monats) × MRR_des_Mandanten
Die Guthabenformel gilt ab dem 3. Quartal 2026 (technische Umsetzung im Gange). Bei einem größeren, früheren Vorfall wird die Entschädigung von Fall zu Fall auf Anfrage unter billing@synaptiik.fr behandelt.
Artikel 10 — Haftung und Gewährleistungen
SYNAPTIIK verpflichtet sich, den Dienst mit beruflicher Sorgfalt im Rahmen einer Bemühensverpflichtung (obligation de moyens) zu erbringen. Ab der ersten Abrechnung eines Agence-Plans wird eine berufliche Haftpflichtversicherung bei einem französischen Versicherer abgeschlossen (Vertragsangaben und Policennummer auf Anfrage verfügbar).
Die Haftung von SYNAPTIIK ist unabhängig von der Ursache und kumulierten Schäden ausdrücklich auf die in den letzten 12 Monaten tatsächlich erhaltenen Beträge begrenzt.
Ausgeschlossen sind: mittelbare Schäden (Betriebsausfall, Kundenverlust, Imageschäden, entgangene Chancen, vom Nutzer nicht lokal gesicherte Daten); Streitigkeiten infolge der nicht überprüften Nutzung von Leeza-KI-Ausgaben; durch Nutzerinhalte verursachte Rechtsverletzungen Dritter; Fälle höherer Gewalt.
SYNAPTIIK gewährleistet nicht, dass die von Leeza erzeugten Ausgaben frei von jeglicher Verletzung von Rechten Dritter sind. Der Nutzer bleibt allein verantwortlich für die vorherige Überprüfung vor jeder geschäftlichen oder vertraglichen Nutzung.
Artikel 11 — Unterauftragnehmer und Sicherheit
Für die Ausführung der Dienste greift SYNAPTIIK auf Unterauftragnehmer zurück, deren Liste in der Datenschutzerklärung und im DPA auf dem neuesten Stand gehalten wird. Die wichtigsten sind: Vercel, Supabase, Stripe, Backblaze, Resend, Anthropic, PostHog, Better Stack, Brevo.
Jeder Unterauftragnehmer ist Gegenstand einer Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO, mit Überprüfung der Garantien für Übermittlungen außerhalb der EU (Standardvertragsklauseln und gegebenenfalls Data Privacy Framework).
Artikel 12 — Abtretung und Unterbeauftragung
SYNAPTIIK kann den vorliegenden Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion, Übernahme oder Vermögensübertragung abtreten, sofern der Übernehmer sämtliche Verpflichtungen in vollem Umfang übernimmt. Der Kunde wird mit einer Frist von 30 Tagen informiert und hat ein Kündigungsrecht ohne Vertragsstrafe.
Artikel 13 — Höhere Gewalt und Kontinuität
Als Fälle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs gelten unvorhersehbare, unabwendbare und äußere Ereignisse, die die normale Erbringung des Dienstes verhindern, insbesondere größere Ausfälle von Cloud-Unterauftragnehmern.
SYNAPTIIK hat einen dokumentierten Kontinuitätsplan formalisiert, der die Sicherung kritischer Zugänge, die Benennung einer Vertrauensperson und ein notariell beglaubigtes Escrow umfasst. Details: Seite Servicekontinuität.
Artikel 14 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB-Verkauf unterliegen französischem Recht. Jeder Streitfall fällt, mangels gütlicher Einigung oder Mediation (FEVAD), in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Bourg-en-Bresse.
Artikel 15 — Kontakt
Kaufmännische Fragen und Rückerstattung: billing@synaptiik.fr — Vertragliche Fragen: legal@synaptiik.fr — Technischer Support: contact@synaptiik.fr.